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1 Minute Lesezeit (280 Wörter)

Kletterverbot für den Klettergarten Hirzmannsperre

kletterverbot hirzmannsperre

Liebe Kletter-Community!

Nach dem Treffen mit einem Erschließer des Klettergartens Hirzmannsperre, müssen wir leider mitteilen, dass der Klettergarten gesperrt ist.

Vor mehr als 30 Jahren wurde der Klettergarten Hirzmannsperre von Horst Knüppel und seinen Kumpanen entdeckt und erschlossen. Später kam auch Joe Rainer dazu und erweiterte den Spot. Um im Klettergarten offiziell klettern zu dürfen, informierte Joe den Grundstücksbesitzer und bewirkte per Handschlag die Nutzung desselben. Die Errichtung des Kletterspots war mit viel Arbeit und finanziellem Aufwand verbunden, bedenke man nur, dass die rechte Platte unter einer Erdschicht vergraben und bewachsen war.

Nachdem der Grundstückseigner vor einigen Jahren verstorben ist, musste seine Tochter nun feststellen, dass an weiteren Felsen, ohne jegliche Rücksprache, eingebohrt wurde. Dieses unerlaubte (also nicht kommunizierte) Einbohren war letztlich auch der Auslöser welcher zur Schließung des Klettergartens führte. Das aktuell angebrachte Kletterverbotsschild wurde somit nicht zum Spaß angebracht! In diesem Fall kommt auch kein Gewohnheitsrecht zu tragen, dieses gilt nur für Wege und Straßen. Die Grundbesitzerin könnte bei Zuwiderhandeln die Möglichkeit einer Besitzstörungsklage in Erwägung ziehen. Aber soweit sollte es hoffentlich nicht kommen - bedenke man doch dass kaum jemand Freude damit hätte wenn das eigene Grundstück trotz "Betreten Verboten" Schild von vielen betreten werden würde. Somit ist der Wunsch der Grundstücksbesitzerin ausnahmslos zu akzeptieren!

Damit sich ein Fall wie dieser nicht wiederholt, bitten wir alle Kletterer um Einhaltung unserer "Verhaltensregeln am Fels". Wenn euch Fehlverhalten bei anderen Kletterern auffällt, sprecht sie vorort darauf an. Es ist wesentlich, dass wir in der Kletter-Community zusammen wirken, damit es nicht zu weiteren Sperren oder Einschränkungen kommt, denn das betrifft dann alle Kletterer. Wir wollen ja noch länger gut mit Grundstücksbesitzern, Pächtern, etc. auskommen um noch viele, schöne Erlebnisse an unseren Kletterspots zu haben!

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Kommentare 9

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Roland Schwarz

am Mittwoch, 03. Oktober 2018 13:01

betrifft das auch die boulderfelsen? da hab ich nämlich letztens nirgendwo ein schild gesehen.

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betrifft das auch die boulderfelsen? da hab ich nämlich letztens nirgendwo ein schild gesehen.

Simon

am Mittwoch, 03. Oktober 2018 13:14

Kann dir nach dem Forstgesetz wohl niemand verbieten.

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Kann dir nach dem Forstgesetz wohl niemand verbieten.

gelöschter User

am Mittwoch, 03. Oktober 2018 14:19

Wie Simon schon richtig geschrieben hat, ist das Bouldern durch §33 Fortschutzgesetz (Freies Betreten des Waldes) gesichert. Der Alpenverein hat ein sehr übersichtliches Infomaterial diesbezüglich zusammengestellt, welches man hier herunterladen kann: https://www.alpenverein.at/.../sportklettern/.../Handbuch_Klettergarten_Web_neu.pdf

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Wie Simon schon richtig geschrieben hat, ist das Bouldern durch §33 Fortschutzgesetz (Freies Betreten des Waldes) gesichert. Der Alpenverein hat ein sehr übersichtliches Infomaterial diesbezüglich zusammengestellt, welches man hier herunterladen kann: [url=https://www.alpenverein.at/.../sportklettern/.../Handbuch_Klettergarten_Web_neu.pdf]https://www.alpenverein.at/.../sportklettern/.../Handbuch_Klettergarten_Web_neu.pdf[/url]

gelöschter User

am Mittwoch, 03. Oktober 2018 14:20

https://www.alpenverein.at/portal/berg-aktiv/sportklettern/publikationen/klettergaerten/Handbuch_Klettergarten_Web_neu.pdf Link hat oben nicht funktioniert, hier nochmal

Roland Schwarz

am Mittwoch, 03. Oktober 2018 15:29

ok gut zu wissen, danke! gibts da einschränkungen für zb quellenschutzgebiete? is zB bei der koralm relevant denk ich

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ok gut zu wissen, danke! gibts da einschränkungen für zb quellenschutzgebiete? is zB bei der koralm relevant denk ich

gelöschter User

am Mittwoch, 03. Oktober 2018 16:06

wir sind da jetzt ein wenig offtopic weil es ja nicht um die koralm geht in diesem bericht, aber ja es kann einschränkungen geben bei quellschutzgebieten, naturschutzgebieten, es gibt orte mit wegegebot (hier dürfen wege nicht verlassen werden), jungwald ist ebenso tabu und es gibt auch zeitlich begrenzte forstwirtschaftliche sperren oder auch sperren auf grund von bedrohten tierarten oder pflanzen. peggauer Wand z.B. wurde ja auch ein natura2000 schutzgebiet - die diskussion dazu kann man hier nachlesen: http://www.gipfeltreffen.at/forum/gipfeltreffen/toureninfo-verh%C3%A4ltnisse/sportklettern/kletterg%C3%A4rten/steiermark-al/79629-sperre-der-peggauer-wand

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wir sind da jetzt ein wenig offtopic weil es ja nicht um die koralm geht in diesem bericht, aber ja es kann einschränkungen geben bei quellschutzgebieten, naturschutzgebieten, es gibt orte mit wegegebot (hier dürfen wege nicht verlassen werden), jungwald ist ebenso tabu und es gibt auch zeitlich begrenzte forstwirtschaftliche sperren oder auch sperren auf grund von bedrohten tierarten oder pflanzen. peggauer Wand z.B. wurde ja auch ein natura2000 schutzgebiet - die diskussion dazu kann man hier nachlesen: http://www.gipfeltreffen.at/forum/gipfeltreffen/toureninfo-verh%C3%A4ltnisse/sportklettern/kletterg%C3%A4rten/steiermark-al/79629-sperre-der-peggauer-wand

Roland Schwarz

am Donnerstag, 04. Oktober 2018 10:57

alles klar, danke allen!

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alles klar, danke allen!

lima bravo

am Samstag, 25. Juli 2020 11:03

Gibts zu dem Thema inzwischen Neuigkeiten? Oder steht das Verbotsschild immer noch?

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Gibts zu dem Thema inzwischen Neuigkeiten? Oder steht das Verbotsschild immer noch?

Michael Gattol

am Samstag, 25. Juli 2020 11:42

Das Verbotsschild ist nach wie vor dort angebracht! Mehr wissen wir derzeit auch nicht darüber.

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Das Verbotsschild ist nach wie vor dort angebracht! Mehr wissen wir derzeit auch nicht darüber.