Saisonale Kletterbeschränkungen an der Roten Wand im Grazer Bergland!
NaturschutzOngoingSaisonale Kletterbeschränkungen vom 01.01. bis 15.07. zum Schutz von gefährdeten Brutvögeln an der Roten Wand im Grazer Bergland!
Der Schutz von gefährdeten Brutvögeln ist ein aktiver Beitrag der Kletterer zum Natur- und Artenschutz.
Alljährlich nutzen gefährdete Brutvögel den zentralen Bereich der Roten Wand um ihren Nachwuchs aufziehen. Diese brauchen dringend störungsfreie Räume rund um ihre Nistplätze. Besonders während der Aufzuchtzeit vom Spätwinter bis hinein in den Frühsommer sind diese sehr störungsanfällig.
Gemäß § 18 Abs. 2 Z. 3 Stmk. Naturschutzgesetz ist jedes absichtliche Stören insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit verboten.
Zum Schutz der Vogel-Brutstätten ist das Betreten folgender Bereiche von 1. Jänner bis 15. Juli verboten: Kletterrouten Röhrlsalat, Tintenstrich, Thymianpfeiler, Kunststücke, Euphoria sowie alle dazwischenliegenden Bereiche.
Die Einhaltung dieses saisonalen Verbotes wird von der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht im Auftrag des Amts der Steiermärkischen Landesregierung überwacht. Übertretungen werden zur Anzeige gebracht und gemäß dem Stmk. Naturschutzgesetz geahndet. Bitte haltet euch daran.
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